AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Nutzung der Konferenz- und Veranstaltungsräume der Imperative Art GmbH (rheinwerk6)

1 Geltungsbereich

  • Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Imperative Art GmbH, Rheinwerkallee 6, 53227 Bonn (nachfolgend „Anbieter“) gelten für alle Verträge, die die mietweise Überlassung und Nutzung der Konferenz- und Veranstaltungsräume des Anbieters und der dazugehörigen technischen Ausstattung zum Gegenstand haben (etwa für die Durchführung von Konferenzen, Schulungen, Seminaren, Coachings oder sonstigen Veranstaltungen) sowie für sämtliche sonstigen Leistungen des Anbieters, die im Rahmen oder anlässlich solcher Verträge gegenüber Vertragspartnern (nachfolgend „Kunden“) erbracht werden.
  • Etwaige gesonderte vertragliche Vereinbarungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden gehen diesen AGB vor. Diese AGB geltend ergänzend zu solchen Vereinbarungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden erkennt der Anbieter nicht an. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur dann und nur insoweit, als der Anbieter diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

2 Vertragsschluss

  • Angebote des Anbieters sind grundsätzlich freibleibend, es sei denn der Anbieter weist ausdrücklich und schriftlich auf eine abweichende Regelung in dem Angebot hin. Buchungsanfragen oder Bestellungen des Kunden werden, auch wenn sie sich auf Angebote des Anbieters in Prospekten oder auf dessen Internetseite beziehen, erst dann verbindlich, wenn der Anbieter sie schriftlich bestätigt. Bis zur schriftlichen Bestätigung behält der Anbieter sich die Änderung solcher Angebote vor. Mündliche Vereinbarungen sowie Vertragsänderungen oder -ergänzungen werden erst dann verbindlich, wenn sie von dem Anbieter schriftlich, per Telefax oder per E-Mail bestätigt werden.
  • Kunden im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher (natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann) als auch Unternehmer (natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln).

3 Leistungen und Preise

  • Der Anbieter ist verpflichtet, die von dem Kunden bestellten und von dem Anbieter schriftlich bestätigten Leistungen zu erbringen.
  • Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter die für diese Leistungen vereinbarte Vergütung zu zahlen. Soweit die Vergütung nicht gesondert vereinbart wurde, richtet sich diese nach der aktuell geltenden Preisliste (siehe Angebot)
  • Werden während einer Veranstaltung von dem Kunden zusätzliche, ursprünglich nicht vereinbarte Leistungen in Anspruch genommen, so stellt der Anbieter diese Leistungen gemäß der Preisliste zusätzlich in Rechnung. Leistungen, die in der Preisliste nicht aufgeführt sind, werden nach gesonderter Vereinbarung, oder, wenn eine solche Vereinbarung nicht getroffen wurde, zu ortsüblichen Konditionen in Rechnung gestellt.
  • Eine Untervermietung der Räumlichkeiten ist dem Kunden nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters gestattet.

4 Zahlungsmodalitäten, Kosten

  • Der Anbieter stellt dem Kunden nach der Veranstaltung eine Rechnung über die zu zahlende Vergütung für die vereinbarten Leistungen.
  • Die abgerechnete Vergütung ist innerhalb von [7] Tagen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig und auf das in der Rechnung angegebene Konto des Anbieters zu überweisen.
  • Eventuell anfallende GEMA-Gebühren trägt der Kunde. Der Kunde führt sämtliche erforderlichen Maßnahmen (Information der GEMA etc.) selbständig und in eigener Verantwortung durch und stellt den Anbieter von allen Ansprüchen der GEMA frei.
  • Verschieben sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten einer Buchung, so kann der Anbieter die ihm hierdurch entstandenen zusätzlichen Kosten in Rechnung stellen, sofern er die Verschiebung nicht zu vertreten hat.

5 Kündigung des Anbieters

  • Der Anbieter ist berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
  • höhere Gewalt oder andere von dem Anbieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
  • der Kunde im Zusammenhang mit dem Abschluss des Vertrages irreführende oder falsche Angaben über wesentliche Tatsachen gemacht oder wesentliche Tatsachen verschwiegen hat und der Anbieter einen Vertrag bei Kenntnis der wahren Tatsachen nicht abgeschlossen hätte;
  • eine schwerwiegende Vertragsverletzung seitens des Kunden vorliegt. Als schwerwiegende Vertragsverletzung gelten insbesondere die Verletzung wesentlicher Bestimmungen eines etwaigen gesonderten Vertrages oder dieser AGB, die Nichtbeachtung der Hausordnung, die Überschreitung des vertraglich vereinbarten Lärmpegels, die deutliche Überschreitung der festgelegten Teilnehmer- oder Besucherzahl sowie der ungenehmigte Verkauf von Speisen und Getränken;
  • der Anbieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Anbieters oder deren Gesellschafter in der Öffentlichkeit gefährden bzw. beschädigen kann.
  • Die Kündigung hat schriftlich gegenüber dem Kunden zu erfolgen.
  • Der Anbieter wird dem Kunden im Falle einer Kündigung nach Abs. (1) (ii) bis (iv) die vereinbarte Vergütung in Rechnung stellen. Aufwendungen für vertraglich vereinbarte Leistungen des Anbieters, die er aufgrund der Kündigung erspart hat, wird sich der Anbieter dabei anrechnen lassen.
  • Erfolgt die Kündigung durch den Anbieter nach Abs. (1) (ii) bis (iv) vor Veranstaltungsbeginn, ist der Anbieter berechtigt, dem Kunden eine pauschale Aufwandsentschädigung entsprechend § 6 Abs. (1) sowie die Kosten nach § 6 Abs. (2) in Rechnung zu stellen.
  • Der Anbieter ist und bleibt auch während der Durchführung von Veranstaltungen Inhaber des Hausrechts. In allen Fällen, die den Anbieter zu einer Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund berechtigen, kann der Anbieter die Veranstaltung unterbrechen und die umgehende Räumung seiner Räumlichkeiten verlangen.

6 Kündigung des Kunden

  • Bei Kündigung / Stornierung eines Vertrages durch den Kunden (egal aus welchem Grund) ist der Anbieter berechtigt, anstelle der Raummiete eine pauschale Entschädigung zu berechnen. Diese beträgt:
  • 50% der vereinbarten Vergütung, sofern die Stornierung zwischen dem 29. und dem 15. Tag vor dem geplanten Veranstaltungsbeginn erfolgt; und
  • 90% der vereinbarten Vergütung, sofern die Stornierung 14 Tage oder weniger vor dem geplanten Veranstaltungsbeginn erfolgt.
  • Soweit der Anbieter auf Wunsch des Kunden Leistungen Dritter beauftragt hat, trägt der Kunde zusätzlich die dem Anbieter hieraus entstehenden Kosten.

7 Überlassung und Rückgabe der Mietsache, Kaution

  • Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung folgender Bedingungen/Auflagen:
  • Der Kunde (oder ein von ihm beauftragter Erfüllungsgehilfe) erscheint zu dem vereinbarten Zeitpunkt, spätestens jedoch 60 Minuten vor Veranstaltungsbeginn in den Räumlichkeiten des Anbieters, um eine Einweisung zu erhalten, die die folgenden Punkte umfasst: Gemeinsames Ausfüllen und anschließendes Unterzeichnen des Übergabeprotokolls (Check-Liste), Erläuterungen zu den technischen Einrichtungen, Anschlüssen, Materialien, zu Belüftung und Beleuchtung.
  • Im Anschluss an die Veranstaltung findet die Abnahme, Prüfung und Bestandsaufnahme des Veranstaltungsraumes durch den Anbieter im Beisein des Kunden (oder eines beauftragten Erfüllungsgehilfen) statt.
  • Etwaige Beschädigungen während der Mietzeit sind dem Anbieter unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
  • Warenlieferungen für den Kunden an die Adresse des Anbieters sind grundsätzlich frühestens einen Tag vor Beginn der Veranstaltung möglich und müssen im Vorhinein mit dem Anbieter im Detail abgesprochen und schriftlich angezeigt sein. Anlieferungen müssen zu den regulären Arbeitszeiten von Mo. – Fr. zwischen 08:00 Uhr und 17:00 Uhr erfolgen. Anlieferungen außerhalb dieser Zeiten müssen rechtzeitig abgesprochen werden. Der dem Anbieter dadurch entstehende Aufwand wird dem Kunden in Rechnung gestellt.
  • Für den Kunden angelieferte Waren nimmt der Anbieter entgegen und sorgt für eine angemessene Lagerung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Lagerkapazitäten.
  • Nach Beendigung der Veranstaltung sind die Räume von dem Kunden abzuschließen und der Schlüssel spätestens bis zum Ablauf des Folgetages an den Anbieter zurückzugeben.
  • Der Kunde hat die Räumlichkeiten pünktlich zu dem vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben, andernfalls hat er den dem Anbieter entstandenen Verzögerungsschaden zu ersetzen, wenn er die Verzögerung zu vertreten hat.
  • Der Kunde hat die Mietsache einschließlich der gemieteten technischen Einrichtungen, die gemieteten Gegenstände wie Tische, Stühle usw. pfleglich und mit der erforderlichen Sorgfalt zu behandeln und in dem Zustand zurückzugeben, in dem sie ihm übergeben wurden.
  • Nach Beendigung der Veranstaltung und vor Ablauf der vertraglich vereinbarten Mietzeit hat der Kunde auf seine Kosten eine grobe Grundreinigung (besenrein) durchzuführen und Abfälle jeglicher Art fachgerecht zu entsorgen. Spätestens zum Ende der Mietzeit sind etwaige von dem Kunden eingebrachte Gegenstände zu entfernen.
  • Das Anbringen von Dekorationen in den Veranstaltungsbereichen ist rechtzeitig vorher mit dem Anbieter abzustimmen. Wände und sonstige Flächen dürfen nicht beschädigt werden. Die Dekoration ist unverzüglich nach der Veranstaltung oder nach Vereinbarung mit dem Anbieter abzubauen und zu entfernen.
  • Kommt der Kunde diesen Pflichten schuldhaft nicht nach, hat er eine angemessene Lagermiete oder nach entsprechender Ankündigung des Anbieters die Entsorgungskosten zu tragen.

8 Technische Einrichtungen und Anschlüsse

  • Technische Einrichtungen, Anschlüsse und Material werden gemäß Buchung bzw. gesonderter Leistungsbeschreibung dem Kunden von dem Anbieter wie vereinbart bereitgestellt.
  • Die Bedienung der technischen Einrichtungen der Veranstaltungsräume ist nur den Bediensteten oder Beauftragten des Anbieters vorbehalten. Der Kunde erhält eine Einweisung in die Bedienung, soweit dies erforderlich ist.
  • Soweit der Anbieter für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt er nicht im eigenen Namen, sondern im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Kunden.
  • Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe sowie für die Nutzung der Einrichtungen und Anschlüsse im Rahmen geltender Gesetzte und Sicherheitsbestimmungen. Er stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter aus der Nutzung dieser Einrichtungen und Anschlüsse frei.
  • Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen oder technischen Einrichtungen des Kunden ist nur nach vorheriger Zustimmung durch den Anbieter gestattet. Die Zustimmung kann u.a. dann verweigert werden, wenn solche Anlagen oder Einrichtungen den geltenden Sicherheitsstandards nicht genügen (fehlende TÜV- oder CE-Kennzeichnung). Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, die aus der Verwendung eigener Anlagen oder Einrichtungen resultieren und stellt den Anbieter diesbezüglich von allen Ansprüchen Dritter frei. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen hat der Kunde unverzüglich zu beseitigen.

9 Haftung, Freistellung

  • Der Anbieter haftet nur bei eigenem Verschulden sowie bei Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
  • Der Kunde haftet uneingeschränkt für eigenes Verschulden, für das Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen sowie für das Verschulden der Besucher und Teilnehmer der von ihm ausgerichteten Veranstaltungen und aller sonstigen Personen, die auf seine Veranlassung mit der Mietsache oder den Einrichtungen des Anbieters in Berührung kommen. Der Kunde haftet insbesondere (aber nicht ausschließlich) für
  • Schäden, die durch die nicht sach- und fachgerechte Ausübung von Anwendungsdemonstrationen, Präsentationen und Übungen etc. zwischen dem Kunden und den Besuchern und Teilnehmern der von ihm ausgerichteten Veranstaltungen entstehen;
  • Schäden aus der Ausgestaltung, Durchführung, Organisation und den Inhalten der Tagungen, Veranstaltungen und Events des Kunden, vor allem bei politischen, ethischen und gesellschaftlich problematischen Inhalten. Der Kunde handelt insoweit auf eigene Gefahr und Risiko;
  • Schäden, die durch den Kunden, oder durch von dem Kunden beauftragte Personen/Firmen und/oder Erfüllungsgehilfen oder durch Teilnehmer oder Besucher verursacht werden, wie z.B. Materialschäden an Technik, Mobiliar und sonstigen Gegenständen; Verschmutzungen wie z.B. Müll, Zigarettenkippen, Abfall (in und vor den Räumlichkeiten, vor dem Gebäude, im Eingangsbereich des Gebäudes etc.); Ruhestörung; und Schäden, die aus dem Verlust der dem Kunden überlassenen Schlüssel resultieren.
  • Für eine ausreichende Versicherung gegen die oben beschriebenen Risiken trägt der Kunde selbst Sorge.
  • Der Kunde stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Organisation und Durchführung der von dem Kunden ausgerichteten Veranstaltung oder deren Inhalten resultieren.

10 Leistungen Dritter

  • Soweit der Anbieter für den Kunden auf dessen Veranlassung technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt er im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet gegenüber dem Dritten für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
  • Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass der Anbieter gebuchte Cateringleistungen seinerseits bei Dritten in Auftrag gibt, was spätestens [7] Tage vor der Veranstaltung erfolgen muss. Soweit der Kunde Cateringleistungen in Anspruch zu nehmen beabsichtigt, verpflichtet er sich daher, spätestens [7] Tage vor der Veranstaltung dem Anbieter schriftlich die genaue Anzahl der Besucher mitzuteilen.
  • Sollte eine Beauftragung Dritter im Namen und für Rechnung des Kunden im Einzelfall nicht möglich sein oder stellt ein Dritter solche Leistungen aus sonstigen Gründen dem Anbieter in Rechnung, verpflichtet sich der Kunde, den Anbieter von den Ansprüchen des Dritten freizustellen.

11 Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen

  • Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Räumlichkeiten des Anbieters. Der Anbieter übernimmt für Verlust, oder Beschädigung keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Anbieters.
  • Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Anbieter abzustimmen.

12 Datenschutz

  • Der Kunde ist damit einverstanden, dass alle auf das Vertragsverhältnis bezogenen Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), zum Zweck der Vertragserfüllung genutzt, gespeichert und verarbeitet werden. Der Anbieter versichert, dass diese Daten nach Ablauf der gesetzlich vorgesehenen Fristen gelöscht werden.

13 Schlussbestimmungen

  • Änderungen und Ergänzungen von Vereinbarungen zwischen Anbieter und Kunden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.
  • Sollten einzelne Bestimmungen eines gesonderten Vertrages oder dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Unwirksame oder undurchführbare Bestimmungen werden rückwirkend durch wirksame und durchführbare Bestimmungen ersetzt, die hinsichtlich des Inhalts und des wirtschaftlichen Zwecks den unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen so nahe wie möglich kommen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
  • Die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden unterliegen deutschem Recht.
  • Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Anbieter ist Bonn.

(Stand 08/2016)